Google-Bildersuche verstößt nicht gegen Urheberrechte
29. April 2010 — ukullikDie ARD meldet soeben, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Bildersuche der Google-Suchmaschine keine Verletzung der Urheberrechte darstellt. Darüber hinaus wurde entschieden, dass Google erst dann für illegale Inhalte haftbar gemacht werden kann, wenn der Konzern Kenntnis davon erlangt. Im vorliegenden Fall hatte eine Künstlerin geklagt, weil die von ihr im Netz auf ihrer Homepage ausgestellten Bilder auch in der Suchmaschine als „thumbnails“ erschienen. Mit ihrer Veröffentlichung und durch das Unterlassen der Einrichtung technischer „Barrieren“ gegen den Google-Suchroboter, hat die Frau also indirekt die Erlaubnis erteilt, dass Google diese Bilder ebenfalls anzeigen darf.
Anbieter von eigenen Homepages und Nutzer von sozialen Netzwerken sollten sich also nochmals vor Augen führen, dass sie im Zweifel ganz schnell nicht mehr „Herr ihrer Daten“ sind. An dieser Stelle ist es angebracht, nochmals auf die veränderten AGB’s von Facebook hinzuweisen, die in diesem Spiegelonline-Artikel behandelt werden:
Facebook veröffentlicht den Abschnitt auch auf seinen deutschen Seiten nur in englischer Sprache – daher hier eine Übersetzung:
Hier hilft es auch nicht, unliebsam gewordene Bilder oder Texte einfach zu löschen. Die AGB’s sichern Facebook auch den Zugriff und das Recht zur Nutzung längst gelöschter Inhalte…
ukullik